24. Februar 2022

Was bedeutet eine besenreine Wohnungsabgabe?

In Basel und Umgebung werden in den Mietverträgen bei der Kündigung des Mietobjektes eine Reinigungspauschale erhoben. Im Gegenzug ist die Wohnung nicht sauber gereinigt, sondern besenrein abzugeben. Die Bedeutung einer besenreinen Abgabe ist jedoch vielen nicht vollkommen klar.

Daher möchten wir Ihnen hier kurz aufzeigen, was unter einer besenreinen Abgabe zu verstehen ist und wie Sie die Wohnung reinigen müssen, um keine Diskussionen bei der Abgabe an die Verwaltung zu haben.

  • Sämtliche Böden, auch von übrigen Räumen wie Keller oder Estrich, sind zu wischen. Balkone und Terrassen sind ebenfalls zu wischen und von Unkraut und Moos zu befreien.
  • Küchenschränke sind innen wie aussen feucht zu reinigen, Kontaktpapier und Kleberückstände sind zu entfernen.
  • Kochherd, Kühlschrank, Backofen, Lavabo, WC und Badewanne/Duschentasse sowie Armaturen sind innen wie aussen mit einem Spezialmittel zu reinigen. Kalkrückstände in und an sämtlichen sanitären Einrichtungen sind zu entfernen. Verkrustete Backbleche und Roste sind allenfalls zu ersetzen.
  • Kühlschränke/Tiefkühler sind abzutauen.
  • Fettrückstände in der Küche sind gründlich zu entfernen. Fettfilter von Dampfabzügen sind zu ersetzen. Bei Umluftabzügen ist auch der Aktivkohlefilter auszuwechseln.
  • Lüftungsfilter sind in allen Räumen zu ersetzen.
  • Holzöfen sowie Cheminées sind durch den Kaminfeger zu prüfen und reinigen zu lassen. Die Ausführung dieser Arbeiten ist bei der Objektabnahme zu belegen.
  • Abläufe und Siphons sind zu reinigen und zu endstopfen falls notwendig

Sinngemäss müssen Küche und Nasszellen kalk und fettfrei sein, so dass durch die Reinigungsfirma grundsätzlich keine Reinigung dieser mehr vorgenommen werden muss. Oft vergessen werden die Entkalkung der Neoperlsiebe bei den Armaturen, was auch zu einer besenreinen Abgabe gehört.

Was Sie als Mieter jedoch nicht reinigen müssen, sind sämtliche Fenster / Lammelenstoren / Rollläden / Türen und Zargen sowie die gründliche Reinigung sämtlicher Böden. Diese Reinigungsarbeiten sind komplett durch die zu entrichtende Reinigungspauschale abgegolten.

Wenn Sie sich an diese Grundregeln halten, so haben Sie keine Probleme in Reinigungsfragen bei Ihrer Wohnungsabgabe.

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